30
Jan

Vogelgrippe: Puten in den Stall, Hunde an die Leine

Seit Ende letzten Jahres wurden hier in Schleswig-Holstein immer wieder einzelne Fälle von Vogelgrippe bekannt. Das Virus H5N8 kam mit Wild- und Zugvögeln auch nach Norddeutschland. Hausgeflügel wie zum Beispiel Hühner, Puten und Enten können sich schnell mit dem Virus infizieren, wenn sie im Freien gehalten werden. Deswegen gilt eine Stallpflicht für Geflügel. Auch im Stall sind penible Hygienevorschriften wichtig – schon eine kleine Verunreinigung aus einem Risikogebiet, die über Stiefel oder Kleidung in den Stall gebracht wird, kann für das Hausgeflügel gefährlich werden.

Auch Hobbyzüchter und -halter sollen ihre Tiere in geschützten Ställen oder Volieren unterbringen. Schon vorbeifliegende Wildvögel können Kotspuren in ungesicherte Ausläufe tragen, an denen sich die Hausvögel anstecken.

Wir Menschen und unsere vierbeinigen Begleiter sind bisher nicht gefährdet, auch eine Ansteckung über Lebensmittel ist sehr unwahrscheinlich. Wer auf Nummer sicher gehen will, kann Ei und Geflügel vor dem Verzehr beziehungsweise der Fütterung gut durchgaren. Ein größeres Risiko sind freilaufende Katzen und Hunde, die Wildvögel jagen oder verendete Tiere anschleppen. Auch an infizierten Kadavern können sich unsere geliebten Haustiere nicht anstecken, aber: Sie verbreiten das Virus unnötig.

Um die Epidemie einzudämmen, werden rund um Fundorte von infiziertem Geflügel kilometerweite Sperrgebiete eingerichtet. Hier dürfen weder Katz noch Hund frei herumlaufen. Auch außerhalb dieser Gebiete sollten Sie darauf achten, dass Ihr Tier keine Jagd auf Wildvögel macht. Denn gerade erkrankte Tiere sind leichte Beute. Da viele Wasservögel infiziert waren, sollten Sie Ihren Hund vor allem in Küstennähe oder an Flüssen und Seen an die Leine nehmen.

Wir geben Ihnen gerne Tipps, wie Sie mit der Leinenpflicht umgehen und beim Schutz des Geflügels mithelfen können.